Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Besteller / Kunden und

Blümchen GmbH, Fritteusenzentrum Deutschland,
vertreten durch den Geschäftsführer Georg Hirtz
Adresse: Carl-Zeiss-Straße 31, 72770 Reutlingen
Handelsregister: Stuttgart, HRB 773674,
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE-264378015

– nachfolgend Anbieter genannt-

der Vertrag zustande.

1  Vertragsgegenstand

Das Angebot des Anbieters richtet sich an Fachhändler (Unternehmer, „B2B“ Geschäft). Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von  Neuwaren  geregelt. Wegen der Details des jeweiligen Angebots wird auf die downloadbare Preisliste sowie die jedem Neukunden zur Verfügung gestellten Konditionsrahmen (Fachhändlerrabatte, Zahlungs- und Lieferkonditionen und -Zeiten, Rücksendemodalitäten) verwiesen.

2  Vertragsschluss

Der Vertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr oder  über andere Fernkommunikationsmittel wie Telefon und E-Mail zustande. Dabei stellen die dargestellten Angebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundenbestellung dar, das der Anbieter dann annehmen kann.

Mit der Zusendung der Bestellbestätigung, welche auch unsere Zahlungs- und Lieferbedingungen nach dem jeweiligen Konditionsrahmen enthält,  kommt der Vertrag zustande. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind nicht verbindlich. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabsprachen bedürfen gleichfalls der schriftlichen Bestätigung des Anbieters. Der Anbieter behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung diese nicht zu erbringen

3    Lieferung

3.1 Der Anbieter versendet die Bestellung entweder aus eigenem Lager, sobald die gesamte Bestellung dort vorrätig ist oder die Bestellung wird vom Hersteller verschickt, sobald die gesamte Bestellung dort vorrätig ist. Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft dem Besteller gemeldet ist. Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen.

3.2. Bei späteren Änderungen des Vertrages durch den Besteller, die die Lieferfrist beeinflussen, kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern.

3.3. Auf Abruf bestellt Lieferungen sind innerhalb angemessener Frist nach Auftragsbestätigung abzunehmen.

3.4. Soweit der Anbieter an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wird, die er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleichgültig ob im Werk des Anbieters oder bei seinen Vorlieferanten eingetreten insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Anbieter von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsformen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem andern Teil Hindernisse der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.

3.5. Der Anbieter liefert nicht zur Ansicht –bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware wird nicht zurückgenommen.

4    Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen Eigentum der Firma. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt. Aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an den Anbieter abgetreten. Der Besteller darf insofern die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, die Rechte des Anbieters beim Weiterverkauf auf Kredit zu versichern. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für den Anbieter vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller dem Anbieter anteilsmäßiges Miteigentum zu übertragen.

4.2 Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich.

4.3 (Einkaufs-) Bedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als diese den Liefer- und Zahlungsbedingungen des Anbieters nicht widersprechen.

4.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Ansprüche aus seinen Geschäftsverbindungen abzutreten. Der Gerichtsstand ist nach Wahl des Anbieters der Sitz der Firma, Erfüllungsort ist ebenfalls Sitz der Firma.

4.5 Befindet sich der Besteller dem Anbieter gegenüber mit irgendwelchen Zahlungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Der Anbieter ist dann berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in dem Anbieter abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Besteller den Anbieter unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.

5     Zahlungsbedingungen

5.1 Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Vorabüberweisung, Rechnung bei Lieferung. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb der auf der Bestellbestätigung ausgewiesenen Frist nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlung ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug.

5.2 Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Mangels anderweitiger ausdrücklicher Bestimmungen durch den Anbieter werden Zahlungen jeweils auf die älteste noch offenstehende Rechnung einschließlich hierzu gehörenden Nebenforderungen verrechnet.

5.3 Bei Zielüberschreitung ist der Anbieter berechtigt, ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe aktueller Rechtsprechung zu berechnen.

5.4 Tritt nach Vertragsabschluss eine erhebliche Gefährdung des Anspruchs auf das dem Anbieter zustehende Entgelt ein, so kann er Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist fordern und die Leistung bis zur Erfüllung seines Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Bestellers oder fruchtlosen Fristablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5.5 Der Besteller kann nur mit vom Anbieter anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

5.6. Bestätigte Kulanzrücknahme unbenutzter Ware ist original verpackt mit allen zur Verfügung gestellten Dokumentationen frachtfrei zurück zu senden

6   Versand

6.1 Der Versand erfolgt ab Lager Reutlingen oder ab Werk, sofern keine bestimmte Vereinbarung getroffen ist, ohne Verbindlichkeit für die billigste Versandart.

6.2 Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Anbieter noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten usw. übernommen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Platzzusendung bzw. die Abnahme aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Besteller auf ihn über.

6.3 Teillieferungen sind zugelassen.

7  Verpackung

Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise und auf Kosten des Bestellers. Die Verpackung wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen.

8   Gewährleistung und Haftung

8.1 Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, so hat der Anbieter – nach seiner Wahl – und unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Anbieter unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen 8 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit – schriftlich mitgeteilt werden.

8.2 Lässt der Anbieter eine ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel behoben oder Ersatz geliefert zu haben, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8.3. Ist gegen den Anbieter als Hersteller eines technischen Arbeitsmittels eine bestandskräftige Untersagungsverfügung nach § 5 GtA ergangen, so kann der Besteller (Händler) verlangen, dass nach Wahl des Anbieters der sicherheitstechnische Mangel behoben oder die betreffende Ware ausgetauscht oder zurückgenommen wird. Das Verlangen ist ausgeschlossen, wenn 1 Monat vergangen ist, seit der Anbieter dem Händler von der Untersagungsverfügung Kenntnis gegeben hat.

9   Sonstige Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung von Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner leitenden Angestellten. Die Haftung wird auch für grob fahrlässige Vertragsverletzungen auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt.

10  Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters und für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist das Gericht am Sitz des Anbieters zuständig, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

10.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt grundsätzlich dem deutschen Recht (BGB und HGB). Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch.

10.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Lieferbedingungen aus irgendwelchen Gründen rechtsunwirksam sein oder werden sollten, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.

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